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Steuern & Homeoffice

34-Tage-Regel: Wie viel Homeoffice dürfen Grenzgänger in Luxemburg machen?

4 Min. Lesezeit · Zuletzt aktualisiert am 29. August 2026

Homeoffice gehört für viele Arbeitnehmer in Luxemburg inzwischen zum Alltag. Wer allerdings in Deutschland wohnt und in Luxemburg arbeitet, sollte die sogenannte 34-Tage-Regel kennen.

Illustration: Laptop im Homeoffice neben einem Kalender mit markierten Arbeitstagen
Homeoffice-Tage in Deutschland zählen für Grenzgänger steuerlich anders als Arbeitstage in Luxemburg.

Was bedeutet die 34-Tage-Regel?

Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland können grundsätzlich bis zu 34 Arbeitstage pro Kalenderjahr außerhalb Luxemburgs arbeiten, ohne dass sich dadurch das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn dieser Tage auf Deutschland verlagert.

Dazu zählen insbesondere Homeoffice-Tage in Deutschland, aber grundsätzlich auch entsprechende Arbeitstage in Drittstaaten. Die 34-Tage-Regel gilt seit 2024.

Die allgemeinen Grundlagen zu Steuern, Krankenversicherung und Rente findest du im Überblicksartikel Arbeiten in Luxemburg als Grenzgänger.

Wann zählt ein Tag als Arbeitstag?

Besonders wichtig ist die 30-Minuten-Regel. Eine Tätigkeit von weniger als 30 Minuten an einem Tag in Deutschland oder einem Drittstaat wird für die 34-Tage-Regel grundsätzlich nicht als voller Arbeitstag berücksichtigt.

Wer beispielsweise morgens kurz von zu Hause arbeitet und anschließend nach Luxemburg ins Büro fährt, sollte diese Grenze deshalb kennen.

Was passiert ab dem 35. Tag?

Wird die Grenze überschritten, kann Deutschland für den Teil des Arbeitslohns ein Besteuerungsrecht erhalten, der auf außerhalb Luxemburgs ausgeübte Arbeitstage entfällt.

Die Regel sollte deshalb nicht so verstanden werden, dass ab dem 35. Tag automatisch der gesamte Arbeitslohn in Deutschland versteuert werden muss.

Und was ist mit der Sozialversicherung?

Steuern und Sozialversicherung sind zwei unterschiedliche Themen.

Für die Sozialversicherung gelten eigene europäische Regeln. Bei regelmäßiger Tätigkeit in mehreren Staaten spielt unter anderem der Anteil der Tätigkeit im Wohnstaat eine Rolle. Zusätzlich gibt es für grenzüberschreitende Telearbeit unter bestimmten Voraussetzungen besondere Regelungen.

Die steuerlichen 34 Tage sagen daher nicht automatisch aus, wie viel Homeoffice sozialversicherungsrechtlich möglich ist.

Zuletzt aktualisiert: 29. August 2026

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.